Friedhofsgärtnerei Blumen Zwingel GmbH Friedhofsgärtnerei Gert Schirmer
Dauergrabpflege

Dauergrabpflege

Ein Dauergrabpflegevertrag umfasst das gleiche Leistungsspektrum wie bei der Grabpflege. Es wird nach Ihren Wünschen für einen Zeitraum ab 5 Jahren oder solange die Ruhefrist besteht bzw. nach Ableben als Vorsorgevertrag der Pflegeumfang geregelt.

Der Dauergrabpflegevertrag wird von der Genossenschaft der Friedhofsgärtner verwaltet und die Ausführung kontrolliert. Durch mündelsichere Anlagen wird Ihnen die Sicherheit geboten, dass alle Arbeiten während der Laufzeit erfolgen.

Wir stellen für Sie nach Ihren Wünschen die erforderlichen Leistungen zusammen und recherchieren provisionsfrei alle Kosten anderer Gewerke am Friedhof.

Informationen zu den Preisen finden Sie hier.

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